HUK-COBURG: Unfall im Ausland, was ist zu tun?
01.01.1970
- Warnweste nicht vergessen- Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen Ländern- Zuhause oder im Ausland reparieren?Sommer und Ferien: ein unschlagbares Duo. Bei Urlaubsbeginn atmen alle tief durch und denken an Erholung. Niemand rechnet mit einem Unfall. Doch wenn es wirklich passiert, ist es gut, vorbereitet zu sein.Die HUK-COBURG rät, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europäischen Ländern ist das Tragen Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen. Die Höhe des Bußgeldes variiert: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu ein paar hundert Euro. Oft müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer eine Leuchtweste tragen. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Mit einem Exemplar für jeden ist man immer auf der sicheren Seite.Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem Aussteigen anziehen zu können, müssen sie griffbereit liegen, am besten im Handschuhfach oder in den Seitenfächern der Türen. Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu warnen. Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie - wie mancherorts üblich - nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.