Münchener Post - Oberstes US-Gericht kippt Bidens Plan für Erlass von Studienschulden

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Oberstes US-Gericht kippt Bidens Plan für Erlass von Studienschulden
Oberstes US-Gericht kippt Bidens Plan für Erlass von Studienschulden / Foto: Jim WATSON - AFP

Oberstes US-Gericht kippt Bidens Plan für Erlass von Studienschulden

Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein Vorhaben von Präsident Joe Biden zum Erlass von 430 Milliarden Dollar Studienschulden gekippt. Der Supreme Court in Washington urteilte am Freitag, dass die Regierung mit dem Schuldenerlass ohne Zustimmung des Kongresses ihre Kompetenzen überschritten habe. Es ist ein Rückschlag für Biden, der den Erlass der Studienschulden für Millionen von Menschen zu einem zentralen innenpolitischen Anliegen gemacht hatte.

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Der Präsident hatte im vergangenen August angekündigt, Millionen von früheren Studentinnen und Studenten Studienschulden auf Bundesebene von jeweils bis zu 20.000 Dollar erlassen zu wollen. Die Streichung der Schulden hätte sich auf rund 430 Milliarden Dollar (rund 395 Milliarden Euro) belaufen.

Ein Hochschulstudium in den USA kann sehr teuer werden. Nach Angaben der US-Regierung haben 43 Millionen US-Bürger Studienschulden von 1,6 Billionen Dollar. Die Schulden können Jahre oder Jahrzehnte auf früheren Studenten lasten.

Die Regierung von Bidens Vorgänger Donald Trump hatte während der Corona-Pandemie die Rückzahlung von Studienschulden auf Eis gelegt. Sie berief sich dabei auf ein Gesetz aus dem Jahr 2003, das ein solches Vorgehen in "nationalen Notfällen" ermöglicht. Die Biden-Regierung argumentiert, das Gesetz erlaube auch eine Streichung von Studienschulden.

Konservative Bundesstaaten zogen dagegen aber vor Gericht, der Fall landete schließlich vor dem Supreme Court. Die Biden-Regierung argumentierte vor Gericht, sie habe ihre Befugnisse nicht überschritten, sondern handle im Rahmen des Gesetzes von 2003.

Der Supreme Court wies diese Argumentation aber in seinem Urteil vom Freitag zurück. Das Gesetz erlaube dem Bildungsministerium nicht den Erlass von Studienschulden in einem solchen Umfang, urteilte die konservative Richtermehrheit des Gerichts. Die Kompetenz dafür liege beim Kongress und nicht bei der Regierung.

"Die Frage hier ist nicht, ob etwas getan werden sollte; es ist, wer die Befugnis hat, es zu tun", heißt es in dem Urteil. "Zu den wichtigsten Befugnissen des Kongresses gehört die Kontrolle über den Geldbeutel."

S.Kraus--MP