Gericht: Vorher-Nachher-Werbung für Gesichtsbehandlungen mit Hyaluron verboten
01.01.1970
Für Gesichtsbehandlungen durch das Spritzen von Hyaluronsäure darf einem Gerichtsurteil zufolge nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden. Das Oberlandesgericht im nordrhein-westfälischen Hamm bewertete solche Fillerbehandlungen als medizinisch nicht notwendige Eingriffe, für die eine Vorher-Nachher-Werbung verboten ist, wie es am Dienstag mitteilte. Es solle nämlich "kein Anreiz für derartige mit gesundheitlichen Risiken verbundene Eingriffe" geschaffen werden, hieß es. Rechtskräftig ist das Urteil nicht.