Urteil in Brandenburg: Geschützte Bäume nicht zugunsten von Solaranlage fällen
01.01.1970
Ein Hausbesitzer aus Brandenburg darf drei 80 Jahre alte, geschützte Waldkiefern nicht fällen, um die Leistung seiner Photovoltaikanlage zu steigern. In dem Einzelfall sei der Baumschutz wichtiger, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder nach Angaben vom Freitag. Es wies die Klage des Eigentümers ab.