Anklage nach Tod von drei Seniorenheimbewohnern: Vorwurf lautet versuchter Mord
01.01.1970
Die Staatsanwaltschaft Regensburg wirft vier Mitarbeitern von Altenpflegeeinrichtungen versuchten Mord an Senioren vor. Sie sollen in den Einrichtungen in Furth im Wald und Eschlkam ohne medizinische Veranlassung drei Bewohnern Fentanylpflaster oder Morphium verabreicht und so ihren Tod verursacht haben, teilte die Anklagebehörde mit. Es sei durch Gutachten letztlich aber nicht sicher nachweisbar gewesen, dass die Medikamentengabe bei den hochbetagten Opfern die Todesursache war, weshalb die Anklage beim versuchten Mord blieb.