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Bewährungsurteil nach Kindesmissbrauch durch Sportkursleiter aus Nordrhein-Westfalen
Bewährungsurteil nach Kindesmissbrauch durch Sportkursleiter aus Nordrhein-Westfalen / Foto: ANDRE PAIN - AFP/Archiv

Bewährungsurteil nach Kindesmissbrauch durch Sportkursleiter aus Nordrhein-Westfalen

Wegen Missbrauchs eines minderjährigen Jungen aus seinem Sportkurs hat das Landgericht Wuppertal einen 78-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht befand den Mann am Freitag des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in vier Fällen für schuldig, wie ein Sprecher mitteilte. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe demnach im Prozess vollumfänglich gestanden.

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Der Mann hatte laut Gerichtsangaben einen Sportkurs angeboten, woran auch der im Jahr 2008 geborene Junge teilnahm. Das Gericht sah es den Angaben zufolge als erwiesen an, dass der 78-Jährige den Jungen auf der gemeinsamen Autofahrt zum Sport sexuell missbrauchte.

Dabei habe er ihn mit der Hand für längere Zeit im Genitalbereich begrapscht. Auch beim Duschen nach dem Sport hat der Angeklagte den Jungen intim berührt. Verurteilt wurde der Mann zudem wegen Besitzes jugendpornografischer Inhalten.

Die Staatsanwaltschaft hatte laut dem Gerichtssprecher die Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

E.Schmitt--MP