Münchener Post - Anklage gegen Busfahrer nach ungewöhnlichem Busunglück mit einer Toten

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Anklage gegen Busfahrer nach ungewöhnlichem Busunglück mit einer Toten
Anklage gegen Busfahrer nach ungewöhnlichem Busunglück mit einer Toten / Foto: DANIEL ROLAND - AFP/Archiv

Anklage gegen Busfahrer nach ungewöhnlichem Busunglück mit einer Toten

Mehr als ein halbes Jahr nach einem ungewöhnlichen Busunglück in Heidelberg mit einer Toten und 14 Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Busfahrer erhoben. Die Behörde wirft ihm fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor, wie sie am Donnerstag mitteilte. Über die Zulassung entscheidet das Amtsgericht Heidelberg.

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Laut Anklage soll der Mann am 6. Juli nach einem planmäßigen Halt an einer abschüssigen Straße in Heidelberg aus dem Bus gestiegen sein, um einen Defekt an der hintersten Fahrgasttür zu beheben. Die elektrische Tür habe sich nicht mehr schließen lassen. Der Mann soll sich dazu entschlossen haben, die Batteriefachklappe an der Außenseite des Busses zu öffnen und die Stromzufuhr zu unterbrechen, um die Elektronik anschließend neu starten zu können.

Dabei setzte sich das Fahrzeug in Bewegung und prallte führerlos gegen eine Hauswand. Der Mann soll es unterlassen haben, die Handbremse zu ziehen, bevor er die Fahrerkabine verließ. Dadurch habe er den Tod einer Passagierin und die Verletzung von 14 weiteren Menschen verursacht. Dass sich der Bus in Bewegung setzt, sei für den 42-Jährigen angesichts des Gefälles von rund sieben Prozent vorhersehbar gewesen.

Nachdem das Fahrzeug bereits gegen zwei geparkte Autos und mehrere Laternen geprallt war, sei es nach rund 150 Metern mit etwa 40 Kilometern in der Stunde in ein Haus geprallt. Die Außenwand wurde dabei durchbrochen. Durch die Wucht der Zusammenstöße seien die 18 Passagiere im Bus gegen Sitze oder Haltestangen gedrückt oder geschleudert worden. 14 davon erlitten Prellungen oder Schleudertraumata.

Eine 59-Jährige wurde durch die offene Bustür auf die Straße geschleudert und starb später an ihren Verletzungen. Den Sachschaden bezifferte die Staatsanwaltschaft auf 200.000 Euro. Sollte das Gericht den Mann verurteilen, droht ihm eine Haftstrafe bis zu fünf Jahre oder eine Geldstrafe.

D.Richter--MP