Ein Haftbefehl nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel aufgehoben
Rund fünf Wochen nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz hat das Landgericht Kaiserslautern den Haftbefehl gegen einen der beiden nach der Tat festgenommenen Männer aufgehoben. Es bestehe keine Fluchtgefahr und damit kein Haftgrund mehr, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Mittwoch mit. Der Mann befindet sich wieder auf freien Fuß.
Vor rund einer Woche hatten die Ermittler den Mordvorwurf gegen den 32-Jährigen fallen gelassen. Wegen der Vorwürfe der gewerbsmäßigen Wilderei und versuchter Strafvereitelung blieb der Haftbefehl gegen ihn aber zunächst bestehen. Dagegen legte die Verteidigung erfolgreich Beschwerde ein. Als tatverdächtig hinsichtlich des Mords an den beiden Polizisten gilt nun nur noch ein 38-Jähriger. Er soll allein fünf Schüsse abgegeben haben.
Die 24 Jahre alte Polizistin und ihr 29-jähriger Kollege waren am 31. Januar im Landkreis Kusel bei einer Verkehrskontrolle erschossen worden. Gegen beide Männer wurde einen Tag später zunächst Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes erlassen. Laut den Ermittlern sollte mit der Tat eine vorangegangene Wilderei verdeckt werden. Die Tat löste großes Entsetzen aus. Hunderte Menschen nahmen an den Beerdigungen der beiden Polizisten teil.
J.P.Hofmann--MP