Münchener Post - Lebenslange Haftstrafe in Doppelmordprozess um Erbstreitigkeit in Detmold

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Lebenslange Haftstrafe in Doppelmordprozess um Erbstreitigkeit in Detmold
Lebenslange Haftstrafe in Doppelmordprozess um Erbstreitigkeit in Detmold

Lebenslange Haftstrafe in Doppelmordprozess um Erbstreitigkeit in Detmold

Im Prozess um einen Doppelmord wegen einer mutmaßlichen Erbstreitigkeit ist ein 59-Jähriger vor dem Landgericht Detmold zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Kammer befand ihn des heimtückischen Mordes an seinem 63 Jahre alten Bruder und des Totschlags an seiner 84-jährigen Mutter schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Der Angeklagte habe die Taten bereits am ersten Verhandlungstag gestanden, allerdings ein anderes Motiv vorgebracht.

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Laut Anklagevorwurf beging er den Doppelmord am Abend des 4. Septembers vergangenen Jahres auf dem Gehöft seiner Mutter in Wülfer-Bexten, einem Ortsteil von Bad Salzuflen. Aus lange angestautem Groll und Wut darüber, bei der Erbfolge nicht bedacht zu werden, soll er erst seinen im Erdgeschoss schlafenden Bruder und dann seine Mutter im Obergeschoss mit aufgesetzten Genickschüssen getötet haben.

Der Angeklagte selbst will die Tat begangen haben, um seinen Bruder mit Downsyndrom vor der Mutter zu schützen. Die Frage nach dem tatsächlichen Motiv sei im Verfahren "relativ diffus" geblieben, sagte der Sprecher. Auch die Vernehmung eines Immobilienmaklers, den der Angeklagte für eine Wertschätzung des Gehöfts engagiert hatte, habe wenig Erkenntnisse gebracht.

Einem Antrag der Verteidigung, den vermeintlichen Alkohol- und Drogenkonsum des Angeklagten in der Tatnacht strafmildernd zu berücksichtigen, folgte die Kammer demnach nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

P.Walsh--MP