Münchener Post - Geldstrafe für früheren Hamburger Bezirksamtschef wegen Rolling-Stones-Karten

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Geldstrafe für früheren Hamburger Bezirksamtschef wegen Rolling-Stones-Karten
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Geldstrafe für früheren Hamburger Bezirksamtschef wegen Rolling-Stones-Karten

Wegen einer unzulässigen Annahme eines größeren Eintrittskartenkontingents für ein Rolling-Stones-Freiluftkonzert hat das Hamburger Landgericht einen früheren Bezirksamtsleiter der Hansestadt am Freitag zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt. Nach Angaben eines Sprechers wertete das Gericht dies als verbotene Vorteilsannahme und -gewährung.

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Der frühere Stellvertreter des Manns wurde wegen Vorteilsannahme und Beihilfe zur Vorteilsgewährung zu einer Strafe von 12.100 Euro verurteilt. Die Männer hatten nach Überzeugung der Richter vor dem Konzert 2017 ein Paket aus 100 Freikarten sowie 300 Optionen für Verkaufskarten vom Veranstalter angenommen und einen Teil davon an Behördenmitarbeiter weitergegeben. Das Konzert der Rockband im Stadtpark war ausverkauft, Tickets waren nur schwer zu bekommen.

Die Vorwürfe gegen den Bezirksamtsleiter war ursprünglich weitaus schwerwiegender, er war außerdem wegen Untreue und Bestechlichkeit angeklagt. Zugleich waren zwei Vertreter des Konzertveranstalters in dem Verfahren wegen Bestechung angeklagt. Es stand der Verdacht im Raum, dass der Behördenchef dem Veranstalter im Gegenzug für die Kartenpakete einen Nachlass von 400.000 Euro auf die Flächenmiete gewährt und zusätzlich eine Einladung zu einem VIP-Empfang angenommen habe.

Diese Vorwürfe ließen sich während der Beweisaufnahme aber nicht bestätigen, auch die Staatsanwaltschaft hielt sie in ihrem Plädoyer nicht mehr aufrecht. Demnach zahlte der Konzertveranstalter einen angemessenen Preis. Der Bezirksamtsleiter und sein Vertreter wurden am Ende lediglich wegen der für Amtsträger unzulässigen Annahme und Weiterverteilung der Konzertkartenpakete verurteilt. Die Vertreter des Veranstalterunternehmens sprach das Gericht am Freitag frei.

Zusätzlich zu seiner Geldstrafe muss der frühere Amtsleiter laut Urteil noch einen Betrag von etwa 14.800 Euro zurückzahlen. Dies entspricht dem Gegenwert der 100 Freikarten für das Freiluftkonzert.

B.Fuchs--MP