Münchener Post - Anklage gegen Milizenkämpfer wegen Zivilisten-Beschusses im syrischem Bürgerkrieg

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Anklage gegen Milizenkämpfer wegen Zivilisten-Beschusses im syrischem Bürgerkrieg
Anklage gegen Milizenkämpfer wegen Zivilisten-Beschusses im syrischem Bürgerkrieg / Foto: Anatolii STEPANOV - AFP

Anklage gegen Milizenkämpfer wegen Zivilisten-Beschusses im syrischem Bürgerkrieg

Wegen des absichtlichen Beschusses von Zivilisten im syrischen Bürgerkrieg hat die Bundesanwaltschaft einen früheren Kämpfer einer Miliz wegen mehrfachen Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, soll der staatenlose Beschuldigte namens Moafak D. vor sieben Jahren in Damaskus eine Panzerfaust in einen Menschenmenge gefeuert haben, die sich zum Empfang von Hilfsgütern versammelt hatte. Es gab dabei mindestens sieben Tote.

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Die Anklage erfolgte am Berliner Kammergericht, das jetzt über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden muss. Der Beschuldigte gehörte den Angaben zufolge zu der Miliz "Free Palestine Movement", die im syrischen Bürgerkrieg im Auftrag des syrischen Machthabers Baschar al-Assad die Kontrolle über das Stadtviertel al-Yarmouk in der Hauptstadt Damaskus ausübte. Laut Bundesanwaltschaft ging das Viertel aus einem palästinensischen Flüchtlingslager hervor und wurde von der syrischen Regierung zwischen 2013 und 2015 völlig "abgeriegelt".

In der Folge litten die Bewohnerinnen und Bewohner nach Angaben der Karlsruher Behörde unter Nahrungs- und Wassermangel. In dieser Lage soll der Angeklagte am 23. März 2014 eine Panzerfaust in eine Menge geschossen haben, die sich auf einem Platz zur Ausgabe von Lebensmittelpakete durch ein UN-Hilfswerk eingefunden hatten.

Laut Anklage starben bei der Explosion mindestens sieben Menschen, mindestens drei wurden verletzt. Dem Mann wird daher unter anderem auch versuchter Mord sowie Körperverletzung vorgeworfen. Er lebte zum Zeitpunkt seiner Festnahme in Berlin. Dort wurde er vor rund acht Monaten gefasst. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

P.Walsh--MP