Münchener Post - Pfleger soll Patienten auf Coronastation bestohlen haben - Prozess in Berlin

München - -4°C

IN DEN NEWS

Pfleger soll Patienten auf Coronastation bestohlen haben - Prozess in Berlin
Pfleger soll Patienten auf Coronastation bestohlen haben - Prozess in Berlin / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Pfleger soll Patienten auf Coronastation bestohlen haben - Prozess in Berlin

Weil er Coronapatienten im Krankenhaus bestohlen und mit ihren Bankkarten Geld abgehoben haben soll, muss sich seit Dienstag ein Krankenpfleger vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verantworten. Der 45-Jährige soll unter anderem auf der Coronastation einer Zehlendorfer Klinik die Taschen der Patienten nach Bargeld, Schmuck, Bankkarten oder Wohnungsschlüsseln durchsucht haben, wie es in der am Dienstag von der Staatsanwaltschaft verlesenen Anklageschrift hieß.

Textgröße:

Mit den Schlüsseln soll er sich in mehreren Fällen Zugang zu den Wohnungen der Patienten verschafft haben und dort ebenfalls Schmuck, Bargeld oder Bankkarten samt Geheimzahlen entwendet haben. Später hob er laut Anklage das Geld an verschiedenen Automaten im Berliner Stadtgebiet ab. Insgesamt entstand ein Schaden von fast 160.000 Euro.

Einen Großteil der Straftaten soll er nach Angaben der Staatsanwaltschaft 2020 und 2021 begangen haben. 2023 war als Leasingkraft in zwei anderen Berliner Krankenhäusern eingesetzt und soll dort erneut Patienten bestohlen haben, obwohl damals bereits gegen ihn ermittelt wurde.

Der Angeklagte zog vor rund einem Jahr nach Niedersachsen, wo er bis zu seiner Festnahme mit seiner Frau und seiner Tochter lebte. Seit Anfang April 2024 sitzt er in Untersuchungshaft.

Gericht, Verteidigung und Anklage einigten sich am ersten Prozesstag auf eine sogenannte Verfahrensverständigung. Demnach kann der Anklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und acht Monaten rechnen, wenn er geständig ist und innerhalb der kommenden zwei Wochen 100.000 Euro vorlegt, die an die Geschädigten zurückgezahlt werden können. Der Beschuldigte will am 21. Mai ein Geständnis ablegen.

B.Fuchs--MP