Münchener Post - Sieben Jahre Haft für früheren Thaiboxer nach Tötung von Prostituierter in Berlin

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Sieben Jahre Haft für früheren Thaiboxer nach Tötung von Prostituierter in Berlin
Sieben Jahre Haft für früheren Thaiboxer nach Tötung von Prostituierter in Berlin / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Sieben Jahre Haft für früheren Thaiboxer nach Tötung von Prostituierter in Berlin

Wegen der Tötung einer 55-jährigen Prostituierten ist ein einstiger Thaiboxer vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Der 47-jährige Somchai L. überfiel die Frau nach Feststellungen des Gerichts vom Dienstag im April 2023 in einem Wohnungsbordell im Stadtteil Friedrichshain. Sein Komplize Chen C. bekam eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

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Initiiert worden war der Überfall laut Gericht von C., der durch mehrere gescheiterte Restauranteröffnungen und seine Spielsucht Schulden aufgebaut hatte, die er durch die Arbeit in dem Bordell abzubauen versuchte. Seine Aufgabe war es, Prostituierte zu rekrutieren und Freier zu vermitteln – so auch für das spätere Opfer.

Um an eine größere Summe Geld zu kommen, bat C. schließlich seinen Bekannten L., sich als Freier auszugeben und dann die Tageseinnahmen der Prostituierten zu rauben. C. sorgte dafür, dass die Kollegin des späteren Opfers am Tattag nicht in dem Wohnungsbordell und sie somit allein war.

Allerdings verlief die Tat aus Sicht des Gerichts anders, als C. und L. es sich vorgestellt hatten. So fand L. statt der erhofften mehreren tausend Euro lediglich 700 tschechische Kronen, die einen Gegenwert von etwa 28 Euro hatten. Ob aus Wut darüber oder aus anderen Gründen wurde L. außerdem entgegen der Abmachung mit C. massiv gewalttätig. Er schlug die Frau zunächst mit einem Kinnhaken bewusstlos. Als sie wieder zu sich kam und sich wehrte, trat und schlug erneut auf sie ein.

Dass L. nicht wegen Mordes, sondern wegen Raubs mit Todesfolge verurteilt wurde, begründete das Gericht damit, dass er weder einen Tötungsvorsatz gehabt habe noch davon ausgegangen sei, dass seine Schläge tödlich waren. Als er das Wohnungsbordell nach dem Überfall verlassen habe, habe die Frau offenbar noch gelebt. Nach außen sei kein erheblicher Blutverlust zu erkennen gewesen. L. habe ihren Kopf noch anders gelagert, damit sie besser Luft bekam. "Er dachte nicht, dass sie stirbt, sagte der Richter.

Allerdings sorgte L. auch nicht dafür, dass sein Opfer Hilfe bekam. Er verschwieg sein brutales Vorgehen gegenüber C., der am nächsten Tag von der Kollegin des Opfers erfuhr, dass die Prostituierte leblos in dem Wohnungsbordell lag. So sorgte C. erst Stunden später dafür, dass Rettungskräfte zu ihr kamen. Diese konnten nur noch den Tod feststellen.

Die Frau hatte massive innere Blutungen erlitten und war schließlich an einem Kreislaufzusammenbruch gestorben. Dass C. nur zu einer vergleichsweise geringen Strafe verurteilt wurde, liegt dem Richter zufolge daran, dass er zwar Ideengeber für den Raub gewesen sei, dies aber ausführlich eingeräumt und sich selbst massiv belastet habe.

Nach der Aufhebung seiner Untersuchungshaft im Oktober 2023 habe C. sofort wieder zu arbeiten angefangen und mit dem Abtragen seiner Schulden begonnen. Er habe Kontakt mit der Schuldnerberatung aufgenommen, Therapiegespräche geführt und einen Antrag auf unbefristete Spielsperre gestellt, um seiner Glücksspielsucht zu begegnen. Er muss sich nun drei Jahre lang monatlich bei seinem Bewährungshelfer melden.

Y.Hube--MP