Wohl erste Anklage wegen versuchten Mordes durch Geldautomatensprengung erhoben
Weil sie zahlreiche Geldautomaten in drei Bundesländern gesprengt und dabei Menschen in Gefahr gebracht haben sollen, haben Ermittler Anklage gegen sechs Menschen wegen versuchten Mordes erhoben. Es handle sich dabei wohl um die bundesweit erste Anklage wegen des Verdachts des versuchten Mordes im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Angeklagt sind sechs Menschen aus den Niederlanden und Marokko.
Konkret wird ihnen neben versuchtem Mord die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, gewerbsmäßiger Diebstahl und Sachbeschädigung vorgeworfen. Die Gruppe soll zwischen Juni 2022 und Juni 2023 mehrere Geldautomaten in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gesprengt haben. Dabei soll sie gut 870.000 Euro Beute erlangt und mehr als zweieinhalb Millionen Euro Sachschäden verursacht haben.
Dem mutmaßlichen Haupttäter wird die Beteiligung an vier Sprengungen vorgeworfen. Die restlichen fünf sollen jeweils an mindestens einer Tat beteiligt gewesen sein.
Im Zusammenhang mit zwei der insgesamt sieben Taten wird der Gruppe versuchter Mord mit gemeingefährlichen Mitteln vorgeworfen. Die mutmaßlichen Täter sollen im Mai und im Juni 2023 den Tod von Unbeteiligten billigend in Kauf genommen haben. Im ersten Fall lag der gesprengte Geldautomat zentral in der Fußgängerzone im hessischen Bad Homburg. Wegen einer Bushaltestelle vor dem Gebäude hielten sich auch nachts viele Menschen dort auf.
Der zweite Fall betrifft einen gesprengten Geldautomaten in Frankfurt-Fechenheim, wo sich ebenfalls auch nachts viele Menschen aufhielten. Über der Bankfiliale liege eine Wohnung. Die Anklage geht davon aus, dass der Gruppe ihre fehlende Kontrolle über die Explosionswirkung bewusst war und diese für eine unbestimmte Zahl von Menschen tödliche Folgen hätte haben können. Insbesondere umherfliegende Splitter hätten eine tödliche Gefahr dargestellt.
Die sechs Männer sitzen seit Mai 2023 beziehungsweise Juni 2023 in Untersuchungshaft. Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens muss das Landgericht Frankfurt entscheiden.
L.Sastre--MP