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Verbraucher können sich Klage gegen Amazon wegen Werbung bei Videos anschließen
Verbraucher können sich Klage gegen Amazon wegen Werbung bei Videos anschließen / Foto: Patrick T. FALLON - AFP

Verbraucher können sich Klage gegen Amazon wegen Werbung bei Videos anschließen

Betroffene können sich ab sofort einer Verbandsklage gegen den Streaminganbieter Amazon Prime Video wegen laut Verbraucherschützern rechtswidriger Einführung von Werbung anschließen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) schaltete die entsprechende Klage am Donnerstag frei. "Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse" anmelden, teilte die Bonner Behörde mit.

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte die Klage gegen Amazon Digital Germany eingereicht. Amazon hatte im Februar begonnen, "in begrenztem Umfang" Werbung in Filmen und Serien seines Video-Streamingangebots zu schalten. Wer das vermeiden und weiterhin werbefrei streamen möchte, könne für 2,99 Euro das zusätzliche Abo Prime Video Ad Free abschließen und das Angebot ohne Werbung nutzen.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen handelt es sich dabei um eine wesentliche Vertragsänderung. "Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich", erklärte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. Amazon hingegen habe es vorgezogen, die Änderungen einseitig und eigenmächtig vorzunehmen.

Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist demnach zudem die Möglichkeit, mehr für werbefreie Inhalte zu zahlen, eine "versteckte Preiserhöhung". Deshalb hatte der Verband das Unternehmen bereits abgemahnt und danach Klage auf Unterlassung eingereicht, nachdem Amazon nicht eingelenkt hatte.

Sollte die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen erfolgreich sein, bekommen Betroffene ihr Geld zurück. "Wir sprechen hier von etwa 36 Euro pro Jahr", erklärte Hummel. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren könne sich das durchaus lohnen. Der Rechtsexperte rechnete mit mehreren Jahren Verfahrensdauer.

A.Weber--MP