Urteil: Rheinland-pfälzischer Anwalt muss Postsendungen an Samstagen hinnehmen
Ein Rechtsanwalt aus Rheinland-Pfalz muss Postsendungen an seine Kanzlei an Samstagen hinnehmen. Die Post durfte eine Vereinbarung, in der Samstage von der Zustellung ursprünglich ausgeschlossen waren, kündigen, wie das Landgericht Frankenthal am Mittwoch mitteilte. Es kassierte damit eine anders lautende Entscheidung der Vorinstanz. (Az.: 2 S 93/23)
Der Rechtsanwalt hatte von Problemen bei Postsendungen an Samstagen berichtet, die erst am folgenden Montag aus dem Briefkasten herausgeholt würden. Teilweise ragten die Briefe seinen Angaben zufolge aus dem Briefkasten heraus und könnten gestohlen werden.
Deshalb habe er in einem von der Post bereitgestellten Formular angegeben, keine Zustellung von Briefen und Paketen an Samstagen zu wünschen. Diese Abmachung sollte bis zum Widerruf durch den Anwalt gelten.
Nachdem diese Vereinbarung rund zwei Jahre lang gut ging, kam es wieder zu Samstagszustellungen. Die Post sah sich nicht mehr verpflichtet, dem Wunsch nachzukommen. Dagegen reichte der Anwalt Klage ein.
Das Amtsgericht Ludwigshafen gab der Klage in erster Instanz statt. Diese Entscheidung kassierte das Landgericht nun. Die Post habe sich zunächst wirksam dazu verpflichtet, dem Wunsch des Kunden nachzukommen, entschieden die Richter.
Diese Vereinbarung könne aber auch wirksam von Seiten der Post gekündigt werden. Der Rechtsanwalt müsse sich nun etwas einfallen lassen, um seine an Samstagen zugestellten Briefe und Pakete vor Diebstahl zu schützen.
C.Maier--MP