Bauunternehmen muss für beschädigtes Auto durch Baustelle vor Tiefgarage haften
Endet die Ausfahrt einer Tiefgarage in einer Baugrube, muss das Bauunternehmen für Schäden an einem Fahrzeug zahlen. Wer Bauarbeiten ausführt, müsse dafür sorgen, dass Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet und sie vor Gefahren gewarnt würden, entschied das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal laut Mitteilung vom Freitag. Es gab damit einer Autofahrerin Recht, die einen Schaden bezahlt haben wollte. (Az. 9 O 32/21)
In Speyer hatte ein Bauunternehmen vor einem Wohnhaus einen Graben zwischen Bürgersteig und Straße ausgehoben. An einem Tag im Februar 2021 wurden die Stahlplatten vor der Garagenausfahrt, die den Graben sonst abdeckten, entfernt, um im Graben arbeiten zu können. Die Klägerin fuhr mit ihrem Auto aus der Tiefgarage, ohne die fehlende Abdeckung zu bemerken und landete mit den Vorderrädern im Graben. Es entstand ein Schaden von 6000 Euro.
Dieses Geld darf sie von der Baufirma verlangen, urteilten die Richter. Wenn im Bereich einer Tiefgarage ein Graben ausgehoben wird, müssen vor allem für Autofahrer besondere Vorkehrungen getroffen werden, die aus der Garage fahren. Die Arbeiter hätten die Stahlplatten nicht entfernen dürfen, ohne die Baustelle anderweitig abzusichern.
Der Graben sei für die Frau nicht sichtbar gewesen. Zwar habe sie von der Baustelle gewusst. Es sei aber nicht ihre Aufgabe gewesen, sich zu vergewissern, dass sie an jenem Tag - wie bisher auch - gefahrlos aus der Garage fahren kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
C.Maier--MP