Münchener Post - Tod von 18-Jährigem in Hamburger Zahnarztpraxis: Bewährungsstrafe für Narkosearzt

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Tod von 18-Jährigem in Hamburger Zahnarztpraxis: Bewährungsstrafe für Narkosearzt
Tod von 18-Jährigem in Hamburger Zahnarztpraxis: Bewährungsstrafe für Narkosearzt / Foto: Ronny Hartmann - AFP/Archiv

Tod von 18-Jährigem in Hamburger Zahnarztpraxis: Bewährungsstrafe für Narkosearzt

Nach dem Tod eines 18-Jährigen bei einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose hat das Landgericht Hamburg einen Narkosearzt zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Die ebenfalls angeklagte Zahnärztin des Todesopfers wurde hingegen freigesprochen.

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Die Staatsanwaltschaft warf dem Narkosearzt und der Zahnärztin Körperverletzung mit Todesfolge vor. Laut der Anklage sollen sie den Patienten vor der Behandlung, die bereits vor fast acht Jahren im Mai 2016 in der Praxis der Zahnärztin stattfand, nicht ordnungsgemäß über die damit verbundenen erhöhten Risiken aufgeklärt haben.

Laut Anklage soll der 67-jährige Narkosearzt im Verlauf der mehrstündigen Zahnbehandlung außerdem ein aufgrund "unsachgemäßer Narkoseführung" auftretendes Versagen des Herzkreislaufsystems des Patienten "zunächst falsch gedeutet" und deshalb zu spät den Rettungsdienst alarmiert haben.

Nach früheren Gerichtsangaben fußte der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge darauf, dass der Narkosearzt und die Zahnärztin vor dem Eingriff nicht ausreichend darüber aufgeklärt hatten, dass die Ausstattung der Praxis für eine so lange Narkosebehandlung nicht medizinischem Standard entsprach. Es fehlten etwa Überwachungsgeräte und eine Beatmungsmaschine.

Die Behandlung selbst war demnach zulässig, die vom Patienten abgegebene Einwilligung aufgrund der mangelhaften Risikoaufklärung nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft aber unwirksam. Die Behandlung stellte demnach eine Körperverletzung dar, die dann zu einem fahrlässig verursachten Tod führte.

Der Narkosearzt bezeichnete das Geschehen zum Prozessbeginn als Tragödie, bei der er als Arzt versagt habe. Die Zahnärztin gab demnach an, sie habe sich fachlich auf den Anästhesisten verlassen. Sie habe ihren Kollegen bereits bei früheren Behandlungen hinzugezogen und als erfahren erlebt.

R.Schmidt--MP