Venezuela: Haftbefehl gegen Oppositionskandidat González Urrutia erlassen
Gut einen Monat nach der hochumstrittenen Präsidentschaftswahl in Venezuela hat die Justiz einen Haftbefehl gegen den untergetauchten Oppositionskandidaten Edmundo González Urrutia erlassen. Das Büro der Ermittlungsbehörde beantragte dies mit einem am Montag in Online-Netzwerken veröffentlichten Schreiben an einen für "Terrorismus" zuständigen Richter, wenig später gab dieser dem Antrag laut Staatsanwaltschaft statt. Dem 75-jährigen González Urrutia werden demnach unter anderem Amtsanmaßung, Urkundenfälschung und Verbindungen zu Geldgebern des "Terrorismus" zur Last gelegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Freitag mit einem Haftbefehl gegen González Urrutia für den Fall gedroht, dass dieser auch seine dritte Vorladung zu einem Verhör ignorieren werde. Urrutia erschien zu dem Termin nicht.
Die Behörde hatte die Vorladungen mit der Veröffentlichung angeblich falscher Ergebnisse der Präsidentschaftswahl vom 28. Juli begründet - und begründet damit auch den nun gewährten Haftbefehl.
Nach dem auch international hoch umstrittenen Urnengang in Venezuela hatte die weitgehend regierungstreue Wahlkommission Amtsinhaber Nicolás Maduro zum Sieger erklärt. Die Opposition ist jedoch vom Sieg ihres Kandidaten überzeugt und veröffentlichte Ergebnisse, die dies belegen sollen. González Urrutia war letztmals zwei Tage nach der Wahl öffentlich aufgetreten und danach untergetaucht.
Bei Protesten gegen Maduros Wiederwahl wurden 27 Menschen getötet und weitere 192 verletzt. 2400 Menschen wurden nach offiziellen Angaben festgenommen. Auch für die Gewalt bei den Protesten macht Maduro seinen Gegenkandidaten Urrutia sowie die Oppositionspolitikerin Maria Corina Machado verantwortlich.
A.Gmeiner--MP