Münchener Post - Haftbefehl gegen Venezuelas Oppositionskandidaten González Urrutia

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Haftbefehl gegen Venezuelas Oppositionskandidaten González Urrutia
Haftbefehl gegen Venezuelas Oppositionskandidaten González Urrutia / Foto: Federico PARRA - AFP/Archiv

Haftbefehl gegen Venezuelas Oppositionskandidaten González Urrutia

Gut einen Monat nach der Präsidentschaftswahl in Venezuela hat die Justiz Haftbefehl gegen den untergetauchten Oppositionskandidaten Edmundo González Urrutia erlassen. Das zuständige Gericht habe einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft auf Grundlage "ernsthafter Verbrechen" stattgegeben, erklärte die Ermittlungsbehörde am Montag (Ortszeit). Dem 75-jährigen González Urrutia werden demnach unter anderem Amtsanmaßung, Urkundenfälschung und Verbindungen zu Geldgebern des "Terrorismus" zur Last gelegt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Freitag mit einem Haftbefehl gegen González Urrutia für den Fall gedroht, dass dieser auch seiner dritten Vorladung zu einem Verhör nicht Folge leiste. Urrutia erschien zu dem Termin nicht.

Die Behörde hatte die Vorladungen mit der Veröffentlichung angeblich falscher Ergebnisse der Präsidentschaftswahl vom 28. Juli durch die Opposition begründet.

Nach der international kritisierten Wahl hatte die weitgehend regierungstreue Wahlkommission Amtsinhaber Nicolás Maduro zum Sieger erklärt. Die Opposition ist jedoch vom Sieg ihres Kandidaten überzeugt und veröffentlichte Ergebnisse, die dies belegen sollen. González Urrutia war zuletzt zwei Tage nach der Wahl öffentlich aufgetreten und danach untergetaucht.

Bei Protesten gegen Maduros Wiederwahl wurden seit Ende Juli 27 Menschen getötet und weitere 192 verletzt. 2400 Menschen wurden nach offiziellen Angaben festgenommen. Auch für die Gewalt bei den Protesten macht Maduro seinen Gegenkandidaten Urrutia sowie die Oppositionspolitikerin María Corina Machado verantwortlich.

Maduro kommentierte den Haftbefehl gegen González Urrutia in seinem eigenen wöchentlichen Fernsehprogramm am Montag mit den Worten: "Niemand in diesem Land steht über dem Gesetz, über den Institutionen."

Die USA, die EU und mehrere südamerikanische Staaten verweigern bislang eine Anerkennung des offiziell verkündeten Wahlsiegs von Maduro und fordern die Herausgabe detaillierter Wahlergebnisse. Nach Darstellung der venezolanischen Wahlbehörde liegen die Daten wegen eines Cyberangriffs nicht vor. Beobachtern zufolge gibt es jedoch keinerlei Hinweise auf einen solchen Angriff.

Der Linkspolitiker Maduro ist in Venezuela seit 2013 an der Macht. Die USA und dutzende weitere Länder hatten bereits die offiziell verkündete Wiederwahl Maduros im Jahr 2018 nicht anerkannt. Washington hat das Land bereits seit 2005 mit Sanktionen belegt.

Im Zusammenhang mit den Strafmaßnahmen beschlagnahmten die USA am Montag die Präsidentenmaschine Maduros. Nach Angaben des US-Zustizministeriums wurde die Maschine in der Dominikanischen Republik festgesetzt und später von dort in den US-Bundesstaat Florida gebracht.

Zur Begründung erklärte Justizminister Merrick Garland, die Maschine sei "illegal von einer Scheinfirma für 13 Millionen Dollar gekauft und aus den Vereinigten Staaten geschmuggelt worden, zur Verwendung durch Nicolás Maduro und seine Kumpel". Damit seien gegen Maduro verhängte US-Sanktionen umgangen worden. Die Beschlagnahmung sei "ein wichtiger Schritt um sicherzustellen, dass Maduro weiterhin die Folgen seiner Misswirtschaft in Venezuela zu spüren bekommt". Maduro selbst sprach von einem "Akt der Piraterie".

Die Dominikanische Republik betonte, an den US-Ermittlungen nicht beteiligt gewesen zu sein. Die dominikanischen Behörden hätten lediglich auf ein "internationales Rechtshilfeersuchen" der USA reagiert. Das Flugzeug habe sich zur Wartung in Venezuela befunden.

L.Sastre--MP