Münchener Post - Neun Jahre Haft und Unterbringung wegen Totschlags an bettlägeriger Oma

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Neun Jahre Haft und Unterbringung wegen Totschlags an bettlägeriger Oma
Neun Jahre Haft und Unterbringung wegen Totschlags an bettlägeriger Oma / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Neun Jahre Haft und Unterbringung wegen Totschlags an bettlägeriger Oma

Das Landgericht Saarbrücken hat einen 37-Jährigen wegen Totschlags an seiner bettlägerigen Großmutter zu neun Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im März in Püttlingen seine Oma mit zahlreichen Schlägen getötet hatte.

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Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft den Mann wegen Mordes. Sie sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Der Mann galt als vermindert schuldfähig.

R.Schmidt--MP