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Inhaftierter Kulturförderer Kavala hofft auf Rechtsstaatlichkeit in der Türkei
Inhaftierter Kulturförderer Kavala hofft auf Rechtsstaatlichkeit in der Türkei / Foto: Handout - Anadolu Culture Center/AFP/Archiv

Inhaftierter Kulturförderer Kavala hofft auf Rechtsstaatlichkeit in der Türkei

Der in der Türkei lebenslänglich inhaftierte Kulturförderer Osman Kavala hofft, eines Tages die Entwicklung des Landes hin zum Rechtsstaat zu sehen und "Freiheit atmen" zu können. "Mein siebtes Jahr im Gefängnis ist zu Ende gegangen", schrieb Kavala in einem am Freitag anlässlich des Datums veröffentlichten Brief. "In dieser Zeit habe ich einen Prozess erlebt, in dem die Unschuldsvermutung verletzt wurde und unbegründete Behauptungen und falsche Aussagen gemacht wurden", erklärte er.

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Was ihn trösten werde sei, "die Entwicklung hin zur Rechtsstaatlichkeit in meinem Land zu sehen", erklärte Kavala weiter. Er glaube daran, dass dies geschehen werde und "ich wirklich Freiheit atmen kann", fügte der 66-Jährige hinzu.

Menschenrechtsorganisationen verurteilen die Inhaftierung des Kulturförderers. "Die anhaltende illegale Inhaftierung (...) von Osman Kavala in der Türkei ist das Ergebnis der effektiven Arbeit von Staatsanwälten und Gerichten unter der politischen Kontrolle der Regierung", erklärten die drei Organisationen Humam Rights Watch, Turkey Human Rights Litigation Support Project und die Internationale Juristen-Kommission am Freitag in einer sogenannten Drittintervention vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Sie fordern die sofortige Freilassung von Kavala und die Aufhebung seiner Verurteilung im Einklang mit den Urteilen des EGMR.

Die türkische Justiz wirft Kavala vor, die regierungskritischen Demonstranten im Rahmen der sogenannten Gezi-Proteste im Jahr 2013 finanziell unterstützt und damit den Sturz der Regierung versucht zu haben. Kavala weist die Anschuldigungen zurück.

Der EGMR hatte im Dezember 2019 die Freilassung des Geschäftsmannes angeordnet, das Urteil wird jedoch von der türkischen Regierung ignoriert. Stattdessen bestätigte das oberste Berufungsgericht des Landes die lebenslange Haftstrafe im vergangenen Jahr.

A.Roth--MP