Münchener Post - Haftstrafe im Schweinfurter Dämonenprozess: Angeklagter muss in Entziehungsanstalt

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Haftstrafe im Schweinfurter Dämonenprozess: Angeklagter muss in Entziehungsanstalt
Haftstrafe im Schweinfurter Dämonenprozess: Angeklagter muss in Entziehungsanstalt / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Haftstrafe im Schweinfurter Dämonenprozess: Angeklagter muss in Entziehungsanstalt

Im sogenannten Dämonenprozess hat das Landgericht Schweinfurt den geistigen Führer einer spirituellen Gemeinschaft zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht in dem Urteil am späten Dienstag die Unterbringung des Manns in einer Entziehungsanstalt an, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Dem Mann wurden unter anderem mehrfache Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht deutlich unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die Strafen zwischen sechseinhalb und sieben Jahren gefordert hatten.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, davon überzeugt zu sein, dass seine Lebensgefährtin von einem Dämon besessen sei und er diesen unter anderem mit Schlägen austreiben müsse. Die Gemeinschaft lebt in einem ehemaligen Kloster und stand schon häufiger in der Kritik. Zumindest beim Angeklagten soll Drogenkonsum einen großen Einfluss gehabt haben.

W.F.Walter--MP