Verwaltungsgericht: Schulverweis nach Ausspionieren von Lehrerkanal rechtens
Der Verweis eines Schülers vom Gymnasium wegen des Ausspionierens von Lehrern und Schulleitung ist rechtens. Die Verhängung der Ordnungsmaßnahme durch die Schule wurde vom Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren gebilligt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.
Den Eilantrag hatte einer von drei beschuldigten Schüler gestellt. Er besuchte bislang das dritte Kurshalbjahr der gymnasialen Oberstufe eines Berliner Gymnasiums. Laut Gericht manipulierte er gemeinsam mit zwei Mitschülern einen Schulrechner, so dass er über Monate Informationen im internen Lehrerkanal mitlesen und organisatorische Daten der Schulleitung abrufen konnte.
Dieses Vorgehen stellt aus Sicht des Gerichts ein schweres Fehlverhalten dar. Der Schüler sei mit krimineller Energie vorgegangen und habe das schulische Vertrauen in seine Integrität "nachhaltig und irreparabel" zerstört. Die Entscheidung der Schule für den Schulwechsel sei daher nicht zu beanstanden. Auch angesichts der Tatsache, dass der Schüler kurz vor dem Abitur steht, ist die Maßnahme laut Gericht verhältnismäßig, weil sich der Antragsteller gegenüber den Vorwürfen "völlig uneinsichtig" zeigte.
D.Richter--MP