Jugendstrafen nach illegalem Autorennen mit tödlichem Unfall in Nordrhein-Westfalen
Fast zwei Jahre nach einem unerlaubten Autorennen mit tödlichem Unfall hat das Landgericht Aachen mehrjährige Jugendstrafen gegen zwei Angeklagte verhängt. Die Richter sprachen den 20-jährigen Unfallverursacher am Donnerstag der Beteiligung an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge schuldig und verurteilten ihn zu drei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe. Ein 21-Jähriger erhielt wegen Beteiligung an einem Kraftfahrzeugrennen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten Anfang August 2020 auf einer Landstraße ein Autorennen geliefert hatten. In einer langgestreckten Linkskurve stieß der 20-Jährige beim Überholen mit einem entgegenkommenden Wagen zusammen. Ein acht Jahre altes Mädchen, dessen Mutter und ein Mann wurden schwer verletzt. Das Kind starb drei Tage später in einem Krankenhaus. Auch der Angeklagte wurde schwer verletzt. Der zweite Angeklagte im Alter von 21 Jahren hatte zuerst überholt, konnte aber vor dem entgegenkommenden Wagen knapp wieder einscheren.
Mit ihrem Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte die beiden Männer zunächst wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt, rückte davon im Verlauf des Prozesses aber ab und forderte in ihrem Plädoyer jeweils fünf Jahre Jugendstrafe wegen Beteiligung an einem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. Die Verteidigung plädierte auf fahrlässige Tötung und hielt eine Jugendstrafe nicht für nötig.
R.Schmidt--MP