Münchener Post - Verkündung von Strafmaß für Ghislaine Maxwell wegen Sexhandels mit Minderjährigen

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Verkündung von Strafmaß für Ghislaine Maxwell wegen Sexhandels mit Minderjährigen
Verkündung von Strafmaß für Ghislaine Maxwell wegen Sexhandels mit Minderjährigen / Foto: Johannes EISELE - AFP/Archiv

Verkündung von Strafmaß für Ghislaine Maxwell wegen Sexhandels mit Minderjährigen

Zwei Jahre nach ihrer Festnahme soll die Komplizin des verstorbenen US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, am Dienstag (ab 16.30 Uhr MESZ) ihr Strafmaß erfahren. Maxwell war Ende Dezember von einem New Yorker Geschworenengericht wegen Sexhandels mit Minderjährigen schuldig gesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft fordert 30 bis 55 Jahre Haft für die 60-Jährige.

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Maxwell hatte laut Schuldspruch über Jahre junge Mädchen für den sexuellen Missbrauch durch den bestens vernetzten Finanzinvestor Epstein rekrutiert. Manche Mädchen wurden auch an andere Männer weitergereicht. Maxwell hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Ihre Verteidigung forderte nach dem Schuldspruch, den Prozess wegen eines womöglich befangenen Geschworenen wieder aufzurollen. Nachdem dies scheiterte, bat die Verteidigung um ein gnädiges Urteil von unter 20 Jahren Haft.

S.Kraus--MP