Münchener Post - Bundesgerichtshof urteilt Anfang Februar über Berliner Mordfall in Rockermilieu

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Bundesgerichtshof urteilt Anfang Februar über Berliner Mordfall in Rockermilieu
Bundesgerichtshof urteilt Anfang Februar über Berliner Mordfall in Rockermilieu

Bundesgerichtshof urteilt Anfang Februar über Berliner Mordfall in Rockermilieu

Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 7. Februar sein Urteil im sogenannten Berliner Wettbüromordfall verkünden. Dies teilte der BGH am Mittwoch mit. Staatsanwaltschaft und Angeklagte hatten Revision gegen Urteile des Berliner Landgerichts von 2019 eingelegt, das acht Hells-Angels-Rocker wegen Mordes und einen neunten wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt hatte. Die Urteile werden vom fünften Strafsenat des BGH mit Sitz in Leipzig überprüft, der am Dienstag und Mittwoch verhandelte. (Az. 5 StR 542/20)

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Die Tat fand im Januar 2014 statt und wurde von einer Videokamera aufgezeichnet. Damals stürmten 13 teilweise maskierte Männer das Wettbüro im Stadtteil Reinickendorf. Das Opfer saß im Schankraum. Der an der Spitze laufende Mann feuerte acht Kugeln ab, direkt danach verließen sämtliche Hells Angels geschlossen das Lokal. Hintergrund der Tat war laut Landgericht eine Fehde zwischen dem Opfer und dem damaligen Anführer der Berliner Hells Angels.

Das Gericht war davon überzeugt, dass der Anführer die übrigen Rocker dazu gebracht hatte, seinen Rivalen zu ermorden. Es sprach neun lebenslange Freiheitsstrafen aus. Ein weiterer Angeklagter, der als Kronzeuge aussagte, wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt, ein anderer lediglich wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer kurzen Haftstrafe.

Die Mindestverbüßungsdauer der lebenslangen Strafen wurde aber um zwei Jahre verkürzt, weil das Gericht nicht ausschließen konnte, dass die Polizei vorher von den Tötungsplänen erfahren und das Opfer nicht geschützt hatte. Gegen diesen Abschlag wendet sich die Staatsanwaltschaft vor dem BGH. Auch die zu lebenslangen Haftstrafen verurteilten Angeklagten legten Revision ein.

M.P.Huber--MP