Gericht verkündet Entscheidung zur Corona-Impfpflicht für Soldaten
Das Bundesverwaltungsgericht verkündet am Donnerstag (11.00 Uhr) seine Entscheidung zur Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten. Es geht um die Klage zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten. Sie sehen darin einen Verstoß gegen Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen. (Az. BVerwG 1 WB 2.22)
Das Gericht verhandelte seit Mai über die Klage. Nach Auffassung der Klägerseite dient die Corona-Impfung weder der Verhütung noch der Bekämpfung der Infektion. Aus ihrer Sicht weist die Impfung eine mangelnde Wirksamkeit und potenziell lebensbedrohliche Nebenwirkungen auf. Die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums halten die gesetzlichen Regelungen für die verpflichtende Corona-Impfung für Berufssoldaten hingegen für rechtmäßig. Seit Ende November besteht für Soldatinnen und Soldaten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen.
A.Schneider--MP