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Anklage wegen Anlagebetrugs in Millionenhöhe in Berlin erhoben
Anklage wegen Anlagebetrugs in Millionenhöhe in Berlin erhoben / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Anklage wegen Anlagebetrugs in Millionenhöhe in Berlin erhoben

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen drei Anlagebetrüger erhoben, die mithilfe eines Schneeballsystems viele Millionen Euro erlangt haben sollen. Wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte, sollen die Männer im Alter von 50, 56 und 62 von 2007 bis 2017 Kapitalanleger um ihr Geld gebracht haben. Dabei erlangten sie demnach anderthalb Millionen, 13 Millionen beziehungsweise 92,5 Millionen Euro.

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Dazu hätten die Tatverdächtigen ein groß angelegtes sogenanntes Schneeballsystem unter Einbindung zahlreicher Vermittler und einem Geflecht aus insgesamt 13 Firmen geschaffen. Den Männern werden unter anderem Fälle des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, der Untreue und der Fälschung beweiserheblicher Daten vorgeworfen.

Bereits 2003 sollen zwei der Männer den Unternehmensverband Picam gegründet haben, ab 2004 stieß der dritte Angeschuldigte dazu. Angeboten wurden demnach Anlageprodukte, sogenannte "DAX-Futures", die angeblich 15 Prozent jährliche Rendite sicher und 20 Prozent durchschnittlich erzielen sollten. Ermöglicht werden sollte dies durch eine speziell entwickelte, tatsächlich aber nicht existente Software. Die Mindestanlagesumme betrug 50.000 Euro.

Um das Angebot seriös wirken zu lassen, fälschten die Männer der Anklagebehörde zufolge unter anderem Quartalsberichte und erstellten falsche Anlagebestätigungen. Mit monatlichen Performancemails sollen die Vermittler und Anleger zudem bei Laune gehalten worden sein.

Laut Staatsanwaltschaft flossen dem Unternehmensverband auf diese Weise rund 321 Millionen Euro im Tatzeitraum zu. Tatsächlich angelegt worden sei davon wohl nur ein Bruchteil – und dies zudem mit Verlust. Etwa 205 Millionen Euro wurden, um das Schneeballsystem am Laufen zu halten, an Altanleger wieder ausgezahlt. Von den insgesamt rund 3000 Anlegern soll jedenfalls bei mindestens 850 ein Schaden entstanden sein.

F.Hartmann--MP