Münchener Post - Haftstrafe für Raser nach Verkehrsunfall mit drei Toten in Frankenthal

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Haftstrafe für Raser nach Verkehrsunfall mit drei Toten in Frankenthal
Haftstrafe für Raser nach Verkehrsunfall mit drei Toten in Frankenthal / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Haftstrafe für Raser nach Verkehrsunfall mit drei Toten in Frankenthal

Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal hat einen 29-jährigen Raser wegen eines Verkehrsunfalls mit drei Toten zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen den Mann am Freitag der fahrlässigen Tötung dreier Menschen sowie der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Ihm darf zudem vor Ablauf einer zweijährigen Frist keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

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Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige aus Biblis an einer unübersichtlichen Stelle mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren war und damit vorsätzlich den Straßenverkehr gefährdet hatte. Der dadurch allein durch ihn verursachte Unfall habe zum Tod dreier Menschen geführt. Den Tod dieser habe er aber nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig herbeigeführt.

Nach den Feststellungen des Gerichts fuhr der Angeklagte jedoch kein sogenanntes "Kraftfahrzeugrennen gegen sich selbst". Der Mann habe sich zwar grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten. Die Kammervorsitzende sprach von "sinnloser Raserei". Für ein "Fahrzeugrennen gegen sich selbst" müsse aber hinzukommen, dass er dabei auch die Absicht hatte, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, und zwar über eine nicht ganz unerhebliche Wegstrecke. Dies habe die Kammer jedoch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen können.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte hingegen auf eine Bewährungsstrafe.

Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Ende Juni ein Teilgeständnis abgelegt. Darin räumte er den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung ein. Den Vorwurf des Kraftfahrzeugrennens stritt er hingegen ab.

Laut Anklage war der 29-Jährige am Tattat mit seinem Sportwagen mit einer Geschwindigkeit von rund 120 Stundenkilometern durch eine nicht einsehbare Kurve gefahren. Er driftete und geriet in den Gegenverkehr. Ein entgegenkommendes Auto habe noch ausweichen können. Mit einem anderen Fahrzeug sei es jedoch zum frontalen Zusammenstoß gekommen.

Die Fahrerin, ihre Beifahrerin und ein 15 Monate alter Junge starben noch am Unfallort. Lediglich ein Mädchen im Alter von einem Monat überlebte den Unfall. Der Angeklagte und sein Beifahrer blieben laut Gericht nahezu unverletzt.

P.Walsh--MP