Urteil: Lehrerin darf wegen nicht umgesetzter Coronamaßnahmen suspendiert werden
Eine Düsseldorfer Grundschullehrerin ist wegen nicht eingehaltener Coronamaßnahmen zu Recht vom Unterricht suspendiert worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch im Streit zwischen einer Lehrerin und dem Land Nordrhein-Westfalen. Unter anderem habe die Frau wiederholt und vorsätzlich die damals vorgeschriebenen so genannten Pooltests zur Feststellung von Corona-Infektionen nicht richtig bei ihren Schülern ausgeführt.
Statt der für Selbsttests vorgesehenen Teststäbchen habe sie etwa handelsübliche Wattestäbchen an die Schüler ausgegeben. Die Spuckproben habe sie dann an Teststäbchen abgewischt. Außerdem habe die Lehrerin die Maskenpflicht im Gebäude selbst missachtet und nicht konsequent überwacht. Auch nach ausdrücklicher Weisung durch die Schulleitung habe sie daran nichts geändert.
Durch ihr uneinsichtiges Verhalten habe sie den Anschein erweckt, weder jetzt noch in Zukunft dienstlichen Anweisungen Folge zu leisten, erklärte das Gericht. Mit Blick auf den Schutz der Schüler und Kollegen sei es gerechtfertigt gewesen, ihr ein vorläufiges Dienstverbot zu erteilen. Über eine Beschwerde würde das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden.
Y.Hube--MP