Münchener Post - Lebenslange Haft für Angeklagten wegen Mord an heimlicher Geliebter

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Lebenslange Haft für Angeklagten wegen Mord an heimlicher Geliebter
Lebenslange Haft für Angeklagten wegen Mord an heimlicher Geliebter / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Lebenslange Haft für Angeklagten wegen Mord an heimlicher Geliebter

Das Landgericht Mainz hat einen Mann am Donnerstag wegen Mordes an einer heimlichen Geliebten und versuchten Schwangerschaftsabbruchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann die Frau ermordet hatte, weil er wegen möglicher Unterhaltsforderungen um seine Ehe fürchtete.

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Anfang 2021 hatte der verheiratete Mann mit dem späteren Opfer eine Affäre begonnen. Als er den Kontakt zu der Frau abbrach, täuschte ihm diese eine Schwangerschaft vor.

Der 32-Jährige täuschte ihr daraufhin vor, sich ein gemeinsames Leben mit ihr vorstellen zu können, wenn sie das Kind abtreiben ließe. Auch den Schwangerschaftsabbruch täuschte die Frau vor.

Als sie anschließend von dem 32-Jährigen ignoriert wurde, täuschte sie eine neue Schwangerschaft vor. Da er diese mit Blick auf Unterhaltsforderungen und seine Ehe beenden wollte, ermordete er das Opfer im Juni auf einem Feld in Rheinhessen.

H.Erikson--MP