Zoll in Nordrhein-Westfalen beschlagnahmt antike Flügel mit Elfenbeintasten
In Nordrhein-Westfalen haben Zollbeamte zwei antike Flügel mit Tasten aus Elfenbein beschlagnahmt. Es handelte sich um Instrumente aus den Jahren 1896 und 1910, wie das Hauptzollamt Dortmund am Mittwoch mitteilte. Demnach sollten die Flügel am Montag zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden. Der Zollzog sie jedoch aus dem Verkehr.
Die Einfuhr von Elfenbein ist nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen ohne vorherige Genehmigung des Bundesamts für Naturschutz verboten. Das gilt auch, wenn das Elfenbein mehr als hundert Jahre alt ist. Die Empfänger der Flügel konnten die entsprechenden Dokumente nicht vorlegen. Die Instrumente wirden deswegen beschlagnahmt und werden bei einem Klavierbetrieb verwahrt.
D.Johannsen--MP