Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren zu Amoklauf von Heidelberg ein
Rund sieben Monate nach dem Amoklauf von Heidelberg hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen dazu beendet und alle Verfahren eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte für einen strafrechtlichen Vorwurf gegen weitere Menschen, erklärte die Behörde in der baden-württembergischen Stadt am Montag.
Ein mit zwei Gewehren bewaffneter 18-jähriger Student hatte am 24. Januar in einem Hörsaal der Heidelberger Universität eine 23-jährige Studentin getötet und acht weitere Studierende leicht verletzt. Danach beging er Suizid. Die Ermittler rekonstruierten in den vergangenen Monaten die Hintergründe und Abläufe im Rahmen eines Todesermittlungsverfahren im persönlichen Umfeld.
Außerdem ermittelten sie zwischenzeitlich auch gegen einen österreichischen Waffenhändler und einen seiner Mitarbeiter, bei denen der Täter die Tatwaffen in Wien gekauft hatte. Diese Verfahren seien aber mangels eines strafbaren Verhaltens ebenfalls eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Verkauf der Waffen in dem Geschäft war demnach nach österreichischem Recht grundsätzlich erlaubt.
Zwar habe das Geschäft bei der Abgabe gegen eine dreitägige sogenannte "Abkühlphase" verstoßen, die Spontantaten verhindern soll. Dies spiele in diesem Fall aber keine Rolle, weil der Schütze bereits lange vorher zur Tat entschlossen gewesen sei. Der Amoklauf sei für die Verkäufer auch nicht vorhersehbar gewesen, weil sich der 18-Jährige beim Kauf völlig unauffällig verhalten habe.
J.P.Hofmann--MP