Münchener Post - Aussage von Mitangeklagtem in Prozess um Polizistenmorde von Kusel verschoben

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Aussage von Mitangeklagtem in Prozess um Polizistenmorde von Kusel verschoben
Aussage von Mitangeklagtem in Prozess um Polizistenmorde von Kusel verschoben / Foto: Uwe Anspach - POOL/AFP/Archiv

Aussage von Mitangeklagtem in Prozess um Polizistenmorde von Kusel verschoben

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz vor dem Landgericht Kaiserslautern ist die für Montag erwartete Aussage des Mitangeklagten kurzfristig verschoben worden. Der psychiatrische Gutachter sei an Corona erkrankt, sagte der Vorsitzende Richter Raphael Mall in der Verhandlung. Der Mitangeklagte Florian V. antwortete daraufhin lediglich auf Fragen Malls zu seinem Leben und Werdegang.

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Der 33-Jährige ist wegen gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Jagdwilderei in der Tatnacht sowie versuchter Strafvereitelung angeklagt. Als Hauptangeklagter gilt der 39-jährige Andreas S., der die Polizistin und den Polizisten am 31. Januar bei einer Verkehrskontrolle erschossen haben soll, um eine Jagdwilderei zu verdecken.

S. werden zwei vollendete Morde sowie versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll die Polizisten aus Habgier getötet haben. Ursprünglich wurde V. ebenfalls des Mordes verdächtigt. Der Verdacht erhärtete sich aber nicht, weshalb der Mordvorwurf gegen ihn fallen gelassen wurde. S. stellte die Situation zum Prozessauftakt im Juni als Notwehr dar und erhob schwere Vorwürfe gegen V., der zunächst bei der Polizei umfangreich ausgesagt hatte, danach aber schwieg.

Mall appellierte angesichts der Corona-Erkrankung des Sachverständigen an den Gesetzgeber, die sogenannte Hemmungsvorschrift wieder einzuführen. Diese habe im Zuge der ersten Pandemiewellen zahlreiche Prozesse vor dem Platzen bewahrt, weil Fristen dadurch verschoben werden konnten. Das Verfahren um die Polizistenmorde laufe allerdings derzeit noch nicht Gefahr, wegen einer verpassten Frist zu platzen.

Beim nächsten Verhandlungstag am kommenden Freitag sollen Sachverständige der Landeskriminalämter Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vernommen werden. Dafür werde der psychiatrische Sachverständige nicht benötigt. Die Aussage V.s wird nun für den 28. September erwartet - vorausgesetzt, der Sachverständige kann dann wieder am Prozess teilnehmen.

F.Koch--MP