Europäischer Gerichtshof urteilt zu Aussetzung von Abschiebungen wegen Pandemie
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Aussetzung von Abschiebungen wegen der Pandemie. Das Bundesverwaltungsgericht legte ihm die Frage vor, ob die Fristen zur Abschiebung von Asylbewerbern in andere EU-Länder unterbrochen wurden. Es geht um Asylbewerber, die über Italien nach Deutschland einreisten. (Az. C-245/21 und C-248/21)
Sie sollten wieder nach Italien abgeschoben werden. Wegen der Pandemie waren solche Abschiebungen aber vorübergehend nicht möglich. Schließlich klagten die Asylbewerber, um in Deutschland bleiben zu können, und bekamen vor deutschen Verwaltungsgerichten Recht. Diese entschieden, dass die Zuständigkeit für die Asylanträge nunmehr auf Deutschland übergegangen sei, weil die Frist abgelaufen war. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zog daraufhin vor das Bundesverwaltungsgericht, das den EuGH um Auslegung des EU-Rechts bat.
H.Klein--MP