13 Jahre Haft für Frau wegen Mordes an schlafender sechsjähriger Tochter
Wegen Mords an ihrer schlafenden sechsjährigen Tochter hat das Landgericht Essen eine Frau zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt. Die Richter in der Ruhrgebietsstadt verhängten gegen die 46-Jährige am Freitag 13 Jahre Haft, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Urteil berücksichtige, dass die Frau durch eine jahrzehntelange schwere Depression "erheblich vermindert schuldfähig" sei, wodurch sich der Strafrahmen für Mord auf drei bis 15 Jahre verringere.
Die Frau hatte laut Gericht ihrer Tochter im Januar mit einem Messer mehrfach in den Hals geschnitten. Dabei wurden Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Das Kind erlag den Verletzungen. Zuvor hatte die Mutter bereits versucht, das Kind in der Badewanne zu ertränken. Nach der Tat unternahm sie einen Suizidversuch.
Dem Gerichtssprecher zufolge räumte die Frau die Vorwürfe weitestgehend ein. Die Staatsanwaltschaft forderte in dem im Mitte August begonnen Prozess eine Freiheitsstrafe von elf Jahren, die Nebenklage lebenslänglich. Die Verteidigung plädierte lediglich auf Totschlag.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll sich die Mutter entschieden haben, sich selbst und das Kind zu töten, weil ein Familiengericht dem Vater einen Tag Umgang mehr im Monat mit dem Kind zugesprochen hatte. Sie habe die Gerichtsentscheidung nicht akzeptieren wollen und befürchtet, das Sorgerecht ganz zu verlieren.
Davon rückte das Gericht in seinem Urteil jedoch ab. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Mutter ihre Tat aufgrund ihrer schweren Depression begangen habe, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können Rechtsmittel dagegen einlegen.
T.Gruber--MP