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Europäischer Gerichtshof urteilt zu Verspätung von Teilflug
Europäischer Gerichtshof urteilt zu Verspätung von Teilflug / Foto: Gianrigo MARLETTA - AFP/Archiv

Europäischer Gerichtshof urteilt zu Verspätung von Teilflug

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Rechte von Passagieren bei der Verspätung eines Teilflugs. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss über die Klage des Dienstleisters Flightright gegen American Airlines urteilen, der für eine USA-Reisende 600 Euro Ausgleichszahlung verlangt. Die Frau war in Stuttgart losgeflogen und mit mehr als vier Stunden Verspätung an ihrem Ziel Kansas City angekommen. (Az. C-436/21)

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Sie hatte den gesamten Flug in einem Reisebüro gebucht, das ihr ein einheitliches Ticket ausstellte. Von Stuttgart nach Zürich flog sie mit der Fluggesellschaft Swiss und danach mit American Airlines nach Kansas City, verspätet war nur der zweite Flug. Der Bundesgerichtshof fragte den EuGH, ob dieser hier als direkter Anschlussflug gelten kann und somit unter die europäische Fluggastrechteverordnung fällt.

F.Hartmann--MP