Plädoyers im Prozess um "NSU 2.0"-Drohbriefserie verschoben
Der Beginn der Plädoyers im Prozess um die Drohbrief-Serie mit der Unterschrift "NSU 2.0" vor dem Landgericht Frankfurt am Main wurde am Donnerstag wegen mehrerer gestellter Beweisanträge des Angeklagten und der Nebenklage verschoben. Eine Nebenklageanwältin stellte den Antrag, einen Zeugen zu vernehmen. Die Beweisaufnahme konnte daher noch nicht geschlossen werden.
Angeklagt ist der 54-jährige Alexander M., der laut Anklage zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt haben soll. Unterschrieben waren diese mit "NSU 2.0". Lange Zeit stand in dem Fall die hessische Polizei selbst unter Verdacht.
Die Vorwürfe wies M. am Donnerstag erneut zurück. Er sei Mitglied einer Chatgruppe im Darknet gewesen, aus der heraus Straftaten begangen worden seien - er selbst habe sich jedoch nicht daran beteiligt. Das Gericht setzte weitere Termine bis in den November an.
A.Schneider--MP