Münchener Post - 33-Jährige wegen Mordes an zwei Söhnen in Bochum vor Landgericht

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33-Jährige wegen Mordes an zwei Söhnen in Bochum vor Landgericht
33-Jährige wegen Mordes an zwei Söhnen in Bochum vor Landgericht / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

33-Jährige wegen Mordes an zwei Söhnen in Bochum vor Landgericht

In Bochum hat ein Mordprozess gegen eine Mutter begonnen, die zwei ihrer Kinder erstickt haben soll. Zum Auftakt wurde vor dem Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt am Montag die Anklage verlesen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der 33-Jährigen aus Herne wird demnach vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 zwei ihrer Söhne erstickt zu haben. Zur Sache äußerte sich die Angeklagte zu Prozessbeginn zunächst nicht.

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Die Tatverdächtige war im Frühjahr unter Mordverdacht festgenommen worden, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Bochum im April mitteilten. Laut Gericht hatte die damals 21-Jährige im Oktober 2010 ihren ersten Sohn zur Welt gebracht. Ihr zweiter Sohn wurde im September des darauffolgenden Jahres geboren. Womöglich aus einer Überlastungssituation heraus habe sie im November 2011 zuerst ihr zwei Monate altes Kind erstickt. Erst als der Säugling nicht mehr geatmet habe, habe sie die Rettungskräfte alarmiert.

Das Kind sei wiederbelebt und in ein Krankenhaus im Kreis Recklinghausen gebracht worden, wo es einen Tag später gestorben sei. Ein Todesermittlungsverfahren und eine rechtsmedizinische Untersuchung hätten keine konkreten Erkenntnisse erbracht, die ein Strafverfahren gerechtfertigt hätten. Zum damaligen Zeitpunkt sei davon ausgegangen worden, dass das Baby wegen eines medizinischen Notfalls gestorben sei.

Mitte Mai 2012 habe die Tatverdächtige versucht, auch ihr zweites, mittlerweile 19 Monate altes Kind zu ersticken. Auch in diesem Fall habe sie erst von dem Jungen abgelassen, als sie geglaubt habe, dass sein Atem ausgesetzt habe. Trotz Wiederbelebung durch den verständigten Rettungsdienst sei das Kleinkind neun Tage später im Krankenhaus gestorben. Wieder hätten die Ergebnisse der Obduktion kein Strafverfahren gegen die Mutter gerechtfertigt.

Im Dezember 2015 brachte die Frau ein drittes Kind zur Welt. Als dieses zwei Jahre und vier Monate alt gewesen sei, habe sie versucht, auch dieses Kind zu ersticken. Es habe überlebt und sei zur weiteren Behandlung in ein Bochumer Krankenhaus gebracht worden.

Die Recherchen einer Ärztin bei den Krankenhäusern und ein neueres rechtsmedizinisches Gutachten hätten die Ermittlungen schließlich angestoßen, erklärten die Behörden bereits im April. Dabei erhärtete sich den Angaben zufolge ein dringender Tatverdacht gegen die Frau, woraufhin ein Untersuchungshaftbefehl wegen zweifachen Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung erlassen wurde. Für den nun begonnenen Prozess sind zunächst Termine bis Ende Dezember vorgesehen.

A.Meyer--MP