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Prozess gegen Maddie-Verdächtigen wegen weiterer Vorwürfe frühestens 2023 möglich
Prozess gegen Maddie-Verdächtigen wegen weiterer Vorwürfe frühestens 2023 möglich / Foto: FRANCISCO LEONG - AFP/Archiv

Prozess gegen Maddie-Verdächtigen wegen weiterer Vorwürfe frühestens 2023 möglich

Das Landgericht Braunschweig hat den Eingang der Anklage gegen den deutschen Verdächtigen im Fall Maddie wegen weiterer Sexualverbrechen bestätigt. Das Gericht prüft nun, ob die Anklageschrift zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird - vor 2023 sei aber nicht mit einem Prozessbeginn zu rechnen, hieß es am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft wirft Christian B. drei schwere Vergewaltigungen und zweifachen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern vor.

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Auf den Fall des 2007 verschwundenen britischen Mädchens Maddie bezieht sie sich dabei aber nicht. Madeleine McCann verschwand im Alter von fast vier Jahren 2007 aus einer Ferienanlage in Portugal. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als zwei Jahren im Zusammenhang mit dem Verschwinden Maddies gegen B. wegen Mordes. Sie geht nach eigenen Angaben davon aus, dass er das Mädchen tötete.

Bei der aktuellen Anklage, welche die Staatsanwaltschaft am Dienstag veröffentlichte, geht es um Taten, die der heute 45 Jahre alte B. in den Jahren 2000 bis 2017 in Portugal begangen haben soll. Die Opfer waren laut Staatsanwaltschaft Mädchen und Frauen zwischen etwa zehn sowie rund 70 bis 80 Jahren.

Derzeit sitzt der unter anderem wegen schweren Kindesmissbrauchs einschlägig vorbestrafte B. in Niedersachsen eine siebenjährige Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Touristin in Portugal 2005 ab. Er hielt sich laut Behörden früher regelmäßig in dem südeuropäischen Land auf, wo er in Ferienanlagen und Hotels einbrach.

Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig ist für ihn zuständig, weil er davor in ihrem Bereich wohnte. Das Landgericht kündigte an, dem Angeschuldigten und seinem Verteidiger nun die Anklageschrift zuzustellen. Danach hätten diese Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens geltend zu machen oder Beweiserhebungen zu beantragen.

Wenn der Angeschuldigte nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens hinreichend verdächtig sei, Straftaten begangen zu haben, werde das Hauptverfahren beschlossen. Wegen der Arbeitsbelastung der zuständigen Strafkammer sei mit einem möglichen Prozessbeginn aber nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen.

D.Wolf--MP