Gericht: Berliner Senat darf Richterin nicht in Ruhestand versetzen
Der Berliner Senat darf die Richterin und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann nicht in den Ruhestand versetzen. Das Verwaltungsgericht der Hauptstadt wies am Donnerstag einen entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz zurück.
Die 58-Jährige ist AfD-Mitglied und saß von 2017 bis 2021 für die Partei im Bundestag. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament kehrte sie als Zivilrichterin am Landgericht in den Berliner Justizdienst zurück.
Aus diesem wollte sie die Senatsverwaltung "im Interesse der Rechtspflege" in den Ruhestand versetzen. Die Verwaltung begründete dies mit ausgrenzenden Äußerungen der ehemaligen Abgeordneten in Bundestagsdebatten und den sozialen Medien über Geflüchtete.
Das Dienstgericht stellte in seiner Sitzung jedoch fest, dass Malsack-Winkemanns Redebeiträge im Parlament nicht rechtlich verwertet werden dürfen. Der Artikel 46 des Grundgesetzes, wonach Abgeordnete für ihre Äußerungen im Bundestag nicht verfolgt oder zur Verantwortung gezogen werden dürfen, verhindere dies.
Ihre Social-Media-Posts unter anderem zu Corona, zur US-Wahl und zu Geflüchteten seien darüber hinaus nicht ausreichend, um ihr eine rechtsextremistische Gesinnung nachzuweisen, die eine Versetzung begründen könnte.
M.Schulz--MP