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Gefälschte Arzneimittel: EU-Untersuchung gegen AliExpress
Gefälschte Arzneimittel: EU-Untersuchung gegen AliExpress / Foto: STR - AFP

Gefälschte Arzneimittel: EU-Untersuchung gegen AliExpress

Wegen des Vertriebs mutmaßlich gefälschter Medikamente eröffnet die EU-Kommission eine förmliche Untersuchung gegen den chinesischen Online-Händler AliExpress. Brüssel wirft der Tochtergesellschaft des chinesischen Großhändlers Alibaba nach Angaben vom Donnerstag vor, seine Verpflichtungen zur Produktsicherheit nicht einzuhalten. AliExpress verhindere zudem nicht, dass etwa Minderjährige Pornos schauen oder Influencer illegale Produkte anpreisen.

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Bereits Anfang November hatte die EU-Kommission von AliExpress Auskunft verlangt, wie das Unternehmen "Verbraucher online schützt, vor allem mit Blick auf die Verbreitung illegaler Produkte wie etwa gefälschte Arzneimittel".

Hintergrund sind neue EU-Gesetze, die in Europa tätigen Internetkonzernen schärfere Auflagen machen. Dazu zählt das Gesetz für digitale Dienstleistungen (Digital Services Act, DSA). Die nun eröffnete Untersuchung betrifft erstmals den Bereich E-Commerce.

Im Oktober hatte die EU-Kommission bereits Ermittlungen gegen Online-Netzwerke wie Tiktok und X eingeleitet. Auch gegen Meta, die Muttergesellschaft von Facebook und Instagram, läuft eine Untersuchung. Dabei geht es um das Vorgehen gegen Falschinformationen und Hassbotschaften im Zusammenhang mit dem Nahost-Krieg.

Am Donnerstag forderte Brüssel Tiktok, Facebook, Instagram, X, Google, Youtube, Snapchat und Bing zudem auf, Auskunft darüber zu geben, wie sie Risiken der Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) begrenzen - etwa sogenannte Deep Fakes, realistisch wirkende Fotos oder Videos, die durch KI erzeugt oder verfälscht wurden. Die Kommission ist vor allem besorgt, wie sich solche falschen Inhalte auf die Europawahl im Juni auswirken könnten.

Vom beruflichen Netzwerk Linkedin, einer Microsoft-Tochter, forderte die Kommission Informationen darüber, wie persönliche Daten der Nutzerinnen und Nutzer für zielgerichtete Werbung genutzt werden. Diese Auskunftsersuchen sind erste Schritte, denen ein Verfahren folgen könnte.

Bei nachgewiesenen und anhaltenden Verstößen gegen das Gesetz für digitale Dienstleistungen kann die EU-Kommission empfindliche Strafen gegen die Onlinekonzerne verhängen. Diese belaufen sich im äußersten Fall auf sechs Prozent des Jahresumsatzes einer Gruppe. In allen Fällen haben die Unternehmen aber zunächst die Möglichkeit zur Stellungnahme.

L.Sastre--MP