Triumph für Trump: Zwei Strafverfahren sollen nicht weiter verfolgt werden
01.01.1970
Juristischer Triumph für Donald Trump drei Wochen nach seinem Wahlsieg: Die beiden Strafverfahren auf Bundesebene gegen den designierten US-Präsidenten wegen Wahlmanipulation und mutmaßlich illegaler Lagerung von Geheimdokumenten sollen auf Ersuchen des Sonderermittlers Jack Smith fallen gelassen werden. Smith argumentierte am Montag, dies entspreche der üblichen Praxis des Justizministeriums, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen. Der Rechtspopulist Trump tritt am 20. Januar seine zweite Amtszeit als Präsident an.