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Steinmeier führt vertrauliche Gespräche mit Parteien über Neuwahlen
Steinmeier führt vertrauliche Gespräche mit Parteien über Neuwahlen / Foto: RALF HIRSCHBERGER - AFP/Archiv

Steinmeier führt vertrauliche Gespräche mit Parteien über Neuwahlen

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier lotet in vertraulichen Gesprächen mit Vertretern von Bundesregierung und Parteien den möglichen Weg zu Neuwahlen aus. Der Bundespräsident führe diese Gespräche "mit Blick auf seine Rolle, Verständigung herbeizuführen", verlautete am Montag aus dem Bundespräsidialamt gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Steinmeier pflege dabei "kurze Leitungen" zu Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU).

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Am Montag habe sich Steinmeier mit Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) ausgetauscht, hieß es weiter aus dem Bundespräsidialamt. Bereits am Freitag sei SPD-Chef Lars Klingbeil beim Bundespräsidenten gewesen. Am Dienstag folge SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich, am Donnerstag dann CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.

Die Gespräch erfolgen vor dem Hintergrund des Streits zwischen Regierung und Opposition über den passenden Termin für die Neuwahl des Bundestags nach dem Scheitern der Ampel-Koalition.

Der Bundespräsident hat in normalen Zeiten meist repräsentative Aufgaben - doch in Regierungskrisen kommt ihm eine wichtige staatspolitische Rolle zu. So kann allein der Bundespräsident den Bundeskanzler und die Bundesminister ernennen, aber auch entlassen.

Ferner kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen, um den Weg für Neuwahlen freizumachen. Dies ist vorgesehen für den Fall, dass ein Bundeskanzler mit der Vertrauensfrage im Parlament scheitert. Diesen Weg will Bundeskanzler Scholz gehen.

Der Bundespräsident muss dem Vorschlag nicht zwangsläufig nachkommen. Wenn er sich aber dazu entschließt, muss er das laut Artikel 68 des Grundgesetzes innerhalb von 21 Tagen tun. In der Geschichte der Bundesrepublik hat ein Bundespräsident den Vorschlag noch nie abgelehnt.

Der Bundespräsident legt zudem den Termin für eine Bundestagswahl fest. Bei einer Neuwahl müsste dieser spätestens 60 Tage nach der Auflösung des Parlaments liegen.

D.Wolf--MP