Bericht zu Anklagen: Trump will Sonderermittler Smith an Veröffentlichung hindern
Der künftige US-Präsident Donald Trump will die Veröffentlichung eines Berichts des Sonderermittlers Jack Smith verhindern, der in zwei Strafverfahren gegen den Republikaner ermittelt hatte. Smith erklärte am Dienstag, sein Büro stelle einen vertraulichen Bericht für den scheidenden Justizminister Merrick Garland zusammen, in dem die Entscheidungen zur Strafverfolgung Trumps erläutert würden. Der Minister werde entscheiden, "ob ein Teil des Berichts für die Öffentlichkeit freigegeben werden soll", erklärte Smith.
Trumps Anwälte richteten ein Schreiben an Garland, in dem sie den Minister aufforderten, den Sonderermittler zu stoppen. Statt die vollständige Entlastung Trumps anzuerkennen, versuche Smith nun, "einen außergerichtlichen 'Abschlussbericht' zu verbreiten, um seine falschen Anschuldigungen aufrechtzuerhalten", hieß es in dem Schreiben.
Smiths Plan zur Veröffentlichung des Berichts sei "rechtswidrig, wird in böser Absicht durchgeführt und widerspricht dem öffentlichen Interesse", argumentierten die Anwälte. Zwei der Verfasser des Briefes an Garland, Todd Blanche und Emil Bove, wurden vom designierten Präsidenten auf ranghohe Posten im Justizministerium berufen.
Trump beleidigte Smith am Dienstag als "gestörtes Individuum" und "gemeinen, fiesen Typen". Sein Bericht werde "gefälscht" sein wie seine gesamte Untersuchung, sagte der Rechtspopulist bei einer Pressekonferenz in Mar-a-Lago in Florida. Am 20. Januar tritt Trump seine zweite Amtszeit als US-Präsident an.
Smith hatte 2023 erreicht, dass Trump in zwei Strafverfahren der Bundesjustiz angeklagt wurde: In einem Verfahren wegen Wahlmanipulation wurde ihm Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten vorgeworfen, im zweiten wurde er beschuldigt, als geheim eingestufte Regierungsakten in seinem Privatanwesen Mar-a-Lago in Florida gelagert zu haben.
Smith sah sich nach Trumps Wahlsieg am 5. November gezwungen, beide Verfahren mit der Begründung einzustellen, dass es seit den Erfahrungen mit der Watergate-Affäre in den 70er Jahren gängige Praxis der US-Justiz sei, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Die Veröffentlichung des Berichts könnte weitere für Trump unangenehme Informationen ans Licht bringen und die Debatte um die Straffreiheit des Republikaners erneut befeuern. Trump war in insgesamt vier Strafverfahren angeklagt, doch nur im Schweigegeldprozess um einen ehemaligen Pornostar wurde er verurteilt. Das Strafmaß in dem New Yorker Fall soll am Freitag bekannt gegeben werden.
K.Lang--MP