![Viele Auslandsdeutsche ausgeschlossen: Juristen sehen rechtliche Probleme bei Wahl](https://www.muenchenerpost.de/media/shared/articles/59/6b/06/Viele-Auslandsdeutsche-ausgeschloss-835978.jpg)
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Viele Auslandsdeutsche ausgeschlossen: Juristen sehen rechtliche Probleme bei Wahl
Weil womöglich zehntausende im Ausland lebende Deutsche nicht mehr rechtzeitig ihre Stimme abgeben können, halten mehrere Verfassungsjuristen die Neuwahl des Bundestags für rechtlich problematisch. "Faktisch werden Zehntausende Auslandsdeutsche vom Wahlrecht ausgeschlossen", sagte etwa der Rechtswissenschaftler Oliver Junk dem Nachrichtenportal t-online nach Mitteilung vom Dienstag. Grund seien die verkürzten Fristen vor dem Wahltermin am 23. Februar. "Man darf deshalb sehr wohl der Frage nachgehen, ob das nicht ein verfassungswidriger Zustand ist."
Für Probleme könnte besonders im Ausland vielfach die kurze Zeit zwischen dem Erhalt der Wahlunterlagen und dem Stichtag für die Rücksendung sein, berichtet t-online weiter. Demnach bieten einige deutsche Auslandsvertretungen zwar einen Kurierservice an. Die Konsulate warnten aber vielfach, dass dieser womöglich nicht schneller ist als der herkömmliche Postweg.
Betroffen sein könnten laut den Staatsrechtlern tausende oder zehntausende Deutsche, vor allem im weiter entfernten Ausland. Bei der Wahl 2021 hatten sich dem Bericht zufolge 130.000 im Ausland lebende Deutsche ins deutsche Wählerverzeichnis eingetragen. Davon lebten 110.000 in Europa.
Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler sagte mit Blick auf die Zahlen zu t-online: "Wenn Tausende Auslandsdeutsche de facto von der Wahl ausgeschlossen werden, kann man schon über Mandatsrelevanz sprechen. Besonders, wenn die Wahl sehr knapp ausgeht." Aktuell erwarte er nicht, dass es dazu kommt. Doch: "Im schlimmsten Fall droht eine Annullierung der Wahl."
Der Rechtswissenschaftler Battis sagte ebenfalls zu t-online, er sehe die Situation der Auslandsdeutschen als Problem. "Schließlich kann das einen Verstoß gegen den höchsten Grundsatz des Wählens darstellen: die Allgemeinheit der Wahl." Er gehe davon aus, "dass das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Wahl entscheiden muss."
Wahlleiterin Ruth Brand räumte bei t-online ein, dass ihr die Probleme bekannt seien. "Selbstverständlich erreichen mein Team und mich seit Wochen zahlreiche Fragen zum Thema Wahlteilnahme aus dem Ausland", sagte Brand dem Portal. "Als Bundeswahlleiterin habe ich nur begrenzte Einflussmöglichkeiten, das Verfahren für die Briefwahlteilnahme von im Ausland lebenden Deutschen zu optimieren."
Sie habe zum Beispiel "die Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleiter verstärkt darauf hingewiesen, die Gemeindebehörden für einen frühen Versand der Unterlagen an Deutsche im Ausland zu sensibilisieren", sagte sie. Brand verwies auf die Möglichkeit, Einspruch gegen die Wahl einzulegen. "Die Möglichkeit hierzu gibt es bei jeder Wahl – auch für Wahlberechtigte, die im Ausland leben."
G.Loibl--MP