Wüst fordert vom Bund verlängerte Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat vom Bund eine Verlängerung der Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen über den 19. März hinaus gefordert. "Länder und Kommunen müssen für den Fall der Fälle handlungsfähig bleiben", sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag im Düsseldorfer Landtag. "Wir brauchen weiter mindestens die Möglichkeit für bewährte Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln und Hygienekonzepte."
Die im Infektionsschutzgesetz des Bundes verankerte rechtliche Grundlage für diesen "Basisschutz" läuft jedoch am 19. März aus. "Eine Lehre aus der Pandemie ist, dass man bewährte Maßnahmen nicht ausschließt", mahnte Wüst. Länder und Kommunen bräuchten auch nach der Omikronwelle Optionen, um die Schwächsten gegen das Coronavirus zu schützen.
Mit Blick auf die bevorstehende Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch forderte Wüst zudem eine vorausschauende Pandemiepolitik. "In den dritten Winter der Pandemie müssen wir vorbereitet gehen, das sind wir den Menschen schuldig", sagte er.
Im Zentrum einer Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen am Mittwoch steht ein Dreistufenplan mit dem Wegfall der allermeisten Einschränkungen ab dem 20. März. Das Datum ergibt sich aus einer Regelung im Infektionsschutzgesetz. In der Beschlussvorlage ist auch festgehalten, dass es eine längerfristige Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen braucht.
E.Schmitt--MP