Münchener Post - Von Umwelthilfe unterstützte Verfassungsbeschwerden zu Länder-Klimagesetzen erfolglos

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Von Umwelthilfe unterstützte Verfassungsbeschwerden zu Länder-Klimagesetzen erfolglos
Von Umwelthilfe unterstützte Verfassungsbeschwerden zu Länder-Klimagesetzen erfolglos

Von Umwelthilfe unterstützte Verfassungsbeschwerden zu Länder-Klimagesetzen erfolglos

Mehrere junge Menschen sind mit ihren von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützten Verfassungsbeschwerden gegen bestehende Klimaschutzgesetze von Bundesländern oder gegen das Fehlen solcher Gesetze gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sah durch die Regelungen nicht zwangsläufig die Freiheit in der Zukunft eingeschränkt, wie es am Dienstag mitteilte. Es nahm die insgesamt elf Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an. (Az. 1 BvR 1565/21 u.a.)

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Die Kläger stammen aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Sie machten geltend, dass ihre zukünftige Freiheit nicht ausreichend geschützt werde. Es könnten hohe Belastungen auf sie zukommen, weil die Länder die Reduzierung von Treibhausgasen nicht gut genug geregelt hätten.

Dieser Argumentation folgte das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht. Zwar sei es möglich, sich gegen Gesetze zu wenden, deren Auswirkungen in der Zukunft unausweichlich zu Einschränkungen der Grundrechte führten - weil dann eben besonders scharfe Klimaschutzmaßnahmen notwendig würden. Eine solche "eingriffsähnliche Vorwirkung" sah das Gericht bei den angegriffenen landesrechtlichen Regelungen aber nicht.

Das wäre nur dann der Fall, wenn die Länder selbst ein CO2-Budget hätten und - falls die Landesregelungen unzureichend wären - die Zukunft somit zwangsläufig Freiheitsbeschränkungen mit sich brächte. Da bereits auf Bundesebene ein Klimagesetz existiere, verletze das Fehlen eines solchen Gesetzes auf Landesebene die Schutzpflicht nicht, erklärte das Gericht.

Zwar verpflichte das Grundgesetz auch die Länder zum Klimaschutz, und ohne eigene Maßnahmen der Länder wären die Klimaziele nicht zu erreichen. Das Grundgesetz regele aber nicht, welche Länder wann wie viele Emissionen reduzieren müssten, hieß es in dem Beschluss.

Die DUH-Geschäftsführung erklärte dazu: "Die Verfassungsrichter haben heute eindeutig klargemacht, dass der Bund die alleinige Verantwortung trägt, dass Deutschland das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtend einhält und die Rechte künftiger Generationen schützt." Die Bundesregierung müsse ihr Klimaschutzgesetz deshalb sofort nachschärfen.

Ende April vergangenen Jahres hatten mehrere junge Menschen mit ihren Verfassungsbeschwerden Erfolg: In einem wegweisenden Urteil befand das Bundesverfassungsgericht das damals geltende Klimaschutzgesetz des Bundes für teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber musste nachbessern und die Fortschreibung der Emissionsminderungsziele für die Zeit nach 2030 genauer regeln.

T.Murphy--MP