BGH: Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Fernwärme muss rechtzeitig bestätigt werden
01.01.1970
Wer einer Preiserhöhung für Fernwärme sofort widerspricht, muss das innerhalb von drei Jahren noch einmal bestätigen. Sonst verliert ein frühzeitig eingelegter Einspruch seine Wirkung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Es ging um Fälle aus Berlin, über die nun noch einmal verhandelt werden muss. (Az. VIII ZR 165/21 u.a.)